Werkzeug für Uponor Minitec

Du  möchtest eine Fußbodenheizung von Uponor installieren, reparieren oder erweitern? Das Uponor System Minitec ist dafür sehr gut geeignet. Die Rohrleitungen werden auf einer Noppenbahn verlegt und mit Ausgleichsmasse vergossen. Für die Montage der 9,9er Rohre am Heizkreis, benötigt man ein Aufweitewerkzeug. Das Rohr wird geweitet und dichtet sich durch den Memoryeffekt selbständig am Messing-Fitting ab. 
 

Mietpreis je Woche (7 Tage) 35 €
Kaution 200€
 

Was steht im Mietvertrag?

Im Mietvertrag ist geregelt, was der Mietgegenstand ist, wie viel die Miete beträgt und für welchen Zeitraum vermietet wird. Ebenfalls ist hier geregelt, was im Falle einer Beschädigung passiert, wer den Schaden trägt und in welcher Höhe.

Wie läuft die Vermietung ab?


Es gibt die Möglichkeit das Werkzeug in 63674 Altenstadt (ca 35 Km von Frankfurt am Main entfernt) abzuholen, oder ich sende es gut verpackt mit einem Paketdienst zu dir. Bei der Abholung fallen natürlich keine Versandkosten an, ansonsten die regulären Kosten des Paketdienst (aktuell 6,99€ für ein Paket in Größe M)

Bevor das Paket auf die Reise geht, überweist du mir die Kaution von 200€ - das geht per PayPal oder Überweisung. Barzahlung bei Abholung ist ebenfalls möglich.


Kaution

Das Werkzeug hat einen nicht unerheblichen Wert. Damit dieser für mich abgesichert ist, verlange ich vor der Herausgabe des Werkzeugs eine Kaution. Diese Kaution erhältst du natürlich zurück, sobald das Werkzeug wieder unbeschadet bei mir angekommen ist. Was im Schadensfall zu bezahlen ist, wird im Mietvertrag geregelt. Als Mini-Vermieter kann ich leider aus Aufwandsgründen keine Versicherungsleistung dafür anbieten.

Mietvertrag Uponor Minitec

 

1. Mietgegenstand, Mietzeit und Mietzins

Uponor Minitec Aufweitewerkzeug im Koffer Bestehend aus folgenden Teilen:

 

 | Anzahl und Bezeichnung | Wert*
 | 1 x Montagekoffer blau Kunststoff leer |  50
 | 1 x Aufweitwerkzeug | 100
 | 1 x Aufweitedorn 9,9mm | 90
 | 1 x Schmierfett Tube | 12

* Aufwand in € bei Verlust/Beschädigung

 

Mietzins: 35,00 € je Woche  (7 Tage)

Der Tag der Entgegennahme und der Tag der Rückgabe des Mietgegenstandes gelten jeweils als voller entgeltpflichtiger Miettag. Beim Versand gilt der erste Zustellungsversuch durch den Paketdienstleister als Tag der Entgegennahme. Die über die Sendungsverfolgung ermittelten Daten gelten zur Berechnung der Mietzeit.

 

Die vereinbarte Mietzeit ist für beide Parteien verbindlich. Die Mietzeit kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. Im Falle der verspäteten oder frühzeitigen Rückgabe des Mietgegenstandes wird auf die Regelung in Ziffer 5. dieses Mietvertrages verwiesen.

 

Der Mietzins ist mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter fällig. Der Mietzins ist bei Rückgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter zu entrichten. 

 

Der Mietgegenstand wurde in ordnungsgemäßen Zustand einschließlich Zubehör, Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweisen mit Unterzeichnung dieses Vertrages übernommen.


2. Reinigungskosten 

Die Reinigungskosten fallen nur an, wenn das Gerät vom Vermieter gereinigt werden muss. Die Kosten für die Reinigung des Mietgegenstandes betragen € 15 und sind zusätzlich zu dem vereinbarten Mietzins zu entrichten. 

 

3. Kaution

Für den Mietgegenstand ist vor, spätestens jedoch mit Beginn der Mietzeit eine Kaution in Höhe von 200 € vom Mieter beim Vermieter zu hinterlegen. 

 

Die Kaution wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes nur mit dem Gesamtrechnungsbetrag verrechnet bzw. vollständig zurückgezahlt, wenn der Mietgegenstand gereinigt, komplett und unbeschädigt zurückgebracht wird. 

 

Bei Beschädigungen an dem Mietgegenstand ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zum Abschluss der erforderlichen Überprüfungen und Reparaturen des Mietgegenstandes einzubehalten. 

 

Gleiches gilt für den Fall, dass der Mietgegenstand hinsichtlich nicht offensichtlicher Mängel nicht unmittelbar bei Rückgabe der Mietgegenstand überprüft werden kann. 

Im Falle eines teilweisen oder vollständigen Verlusts oder Beschädigung, kommt der Mieter gem. den Beträgen in der in Ziffer 1 genannten Tabelle für eine Ersatzbeschaffung auf. 

 

4. Benutzung und Sicherheitshinweise

Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich für nach der Konstruktion und Bauart vorgesehene Arbeiten benutzen. Der Mieter hat sämtliche für den sicheren Einsatz des Mietgegenstands bestehende Schutzvorschriften einzuhalten. Der Mieter hat sich diesbezüglich anhand der Gebrauchsanweisungen und Schutzhinweisen selbst und insbesondere vor dem Gebrauch des Mietgegenstandes zu informieren. Eine Informationspflicht des Vermieters besteht nicht. Die Gebrauchsanweisung sowie die Schutzhinweise sind dem Mieter bei Übergabe des Mietgegenstandes auszuhändigen. 

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln, vor schädigenden Witterungseinflüssen, Diebstahl und Beschädigungen zu schützen. Die Benutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. 

 

5. Rückgabe des Mietgegenstandes 

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlicher Teile und Zubehör sowie der Gebrauchsanweisung und der Sicherheitshinweise betriebsbereit und gereinigt am letzten Tag der Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben. 

 

Im Falle der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Mieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe des in Ziffer 1. dieses Mietvertrages vereinbarten Wochenmietzinses zu leisten. 

 

Im Falle der frühzeitigen Rückgabe des Mietgegenstandes, vor Ablauf der Mietzeit ist der vollständige Mietzins für die gesamte vereinbarte Mietzeit vom Mieter zu vergüten, sofern der Mieter nicht berechtigt war, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Eine Reduzierung des Mietzinses erfolgt nicht.

 

Der Rückversand ist so vorzunehmen, dass Transportschäden durch den Paketdienst versichert sind. Der Mietgegenstand ist so zu verpacken, dass durch den Transport keine Beschädigung entstehen kann, welche nicht durch den Paketdienst versichert sind. 

 

6. Haftung und Haftungsbeschränkung

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche durch die Benutzung der Mietsache durch den Mieter entstehen. Insbesondere nicht für Schäden wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an Materiellen Dingen aufgrund von unsachgemäßer oder fehlerhafter Verwendung der Mietsache.

 

Der Mieter haftet maximal mit der von Ihm eingebrachten Kaution für Schäden oder Verlust der/des Mietgegenstands mit der Wertangabe gem. Tabelle aus Ziffer 1.

 

Für Schäden die durch unsachgemäße Rücksendung bspw. eine mangelhafte Verpackung entstehen, haftet der Mieter.

 

 

Altenstadt, als Vertragsdatum gilt das Datum der E-Mail                         

 

Elektronischer Zustimmung             Elektronische Zustimmung

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Vermieter                                         Mieter 

Online reservieren und Verfügbarkeit anfragen

Ob Abholung oder Versand, beides ist möglich. Sag mir wann Du das Werkzeug brauchst und ich sage Dir ob es da frei ist! Ich kann es anschließend für Dich reservieren.